Kosten

Für gesetzlich Versicherte mit einer Kassenverordnung entstehen in der Regel außer der Zuzahlung keine weiteren Kosten. Die Abrechnung erfolgt für Sie bequem mit Ihrer Krankenkasse.

Nach dem § 61 Sozialgesetzbuch V haben die gesetzlich Versicherten bei Heilmittel-Verordnungen eine Zuzahlung von 10 % und zusätzlich 10 € pro Verordnung zu leisten. Laut Gesetzgeber muss dieser Eigenanteil vom Leistungserbringer eingezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass ich in der Praxis aktuell nur Bargeld akzeptieren kann. Alternativ können Sie den Eigenkostenanteil selbstverständlich überweisen.


Anmerkung für gesetzlich Versicherte:
Sollte die Ausstellung einer Kassenverordnung durch eine/n Ärztin/Arzt aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, so können Sie auch als Selbstzahler/-in stets ergotherapeutische Leistungen aufgrund einer Privatverordnung in Anspruch nehmen.

Selbstverständlich können Sie auch als beihilfeberechtigte/privatversicherte Person Ergotherapie erhalten. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an mich.

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